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Prostaglandine in Wimpernseren: Was 2026 wirklich passiert

Wer sich aktuell über Wimpernseren informiert, stößt fast zwangsläufig auf Schlagzeilen zu Prostaglandinen, behördlichen Verboten und Gerichtsverfahren. Vieles davon wird verkürzt oder falsch wiedergegeben. Wir ordnen den Stand von August 2026 sachlich ein – ohne Panikmache, aber auch ohne Verharmlosung.

5 Min. LesezeitLUZMIRA

Die SCCS-Einstufung vom Juni 2025

Der Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) ist das wissenschaftliche Beratungsgremium der EU-Kommission für die Sicherheit von Kosmetikinhaltsstoffen. Im Juni 2025 stufte der SCCS mehrere Prostaglandin-Analoga, die in manchen Wimpernseren zum Einsatz kommen – darunter Methylamido Dihydro Noralfaprostal (MDN), Isopropyl Cloprostenate (IPCP) und Dechloro Dihydroxy Difluoro Ethylcloprostenolamide (DDDE) – als "nicht sicher" für die Anwendung in Kosmetikprodukten ein.

Diese Einstufung ist eine wissenschaftliche Risikobewertung, keine Rechtsnorm. Anschließend folgte eine öffentliche Kommentierungsphase, die bis August 2025 lief. In dieser Phase konnten Hersteller, Verbände und weitere Interessengruppen Stellung nehmen, bevor die EU-Kommission über die nächsten Schritte entscheidet.

Der Fall VG Hannover: ein einzelnes Produkt, kein Branchenverbot

Am 13. November 2025 bestätigte das Verwaltungsgericht Hannover in einem Eilverfahren (Beschluss, Az. 15 B 7553/25) ein vorläufiges Verkaufsverbot für ein konkretes Wimpernserum einer Drogeriekette. Grundlage war ein erhöhter Gehalt an Bimatoprostmethylamid (MDN) in diesem einen Produkt.

Rechtsgrundlage war Art. 17 Abs. 1 der EU-Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009), der Behörden erlaubt, Kosmetika zu untersagen, die "ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen könnten". Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass MDN molekular mit verschreibungspflichtigen Glaukom-Wirkstoffen verwandt ist. Als mögliche Nebenwirkungen solcher Stoffe wurden unter anderem Augenschmerzen, -rötung, -reizung und -entzündung sowie eine dauerhafte Veränderung der Irisfarbe, eine dauerhafte Dunkelfärbung der Lidhaut und ein Rückgang des Fettpolsters um das Auge genannt. Das Gericht betonte in seiner Entscheidung ausdrücklich das Vorsorgeprinzip.

Wichtig für die Einordnung: Der Beschluss betraf ein einzelnes Produkt eines einzelnen Herstellers. Er ist kein pauschales Verbot für alle Wimpernseren oder für die gesamte Stoffklasse der Prostaglandin-Analoga in Deutschland oder der EU. Er zeigt aber, dass Behörden auf Basis geltenden Rechts bereits heute eingreifen können, wenn ein konkretes Risiko vorliegt.

Warum es noch kein EU-weites Verbot gibt

Die EU-Kommission prüft seit der SCCS-Einstufung, ob Prostaglandin-Analoga in die Verbotsliste nach Anhang II der EU-Kosmetikverordnung aufgenommen werden. Ein solches Verfahren durchläuft mehrere Schritte: wissenschaftliche Bewertung, Kommentierungsphase, Ausarbeitung eines Rechtsakts und dessen Verabschiedung. Diese Schritte brauchen Zeit.

Stand August 2026 ist dieses Verfahren nicht abgeschlossen. Ein EU-weites Verbot gilt als wahrscheinlich, ist aber noch nicht beschlossen und noch nicht in Kraft. Wer behauptet, Prostaglandin-Analoga seien in der EU "bereits verboten", verwechselt eine laufende Prüfung mit einer abgeschlossenen Gesetzgebung.

Was das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet

Bis eine EU-weite Regelung steht, bleibt die Verantwortung bei Herstellern und im Zweifel bei nationalen Behörden im Einzelfall – wie im Fall des VG Hannover. Für den Kauf eines Wimpernserums heißt das praktisch: Ein Blick auf die Inhaltsstoffliste lohnt sich, unabhängig vom aktuellen Rechtsstand. Wer nachschauen möchte, ob ein Produkt Prostaglandin-Analoga enthält, kann gezielt nach INCI-Bezeichnungen wie Bimatoprost, Isopropyl Cloprostenate oder Methylamido Dihydro Noralfaprostal suchen.

Warum LUZMIRA von Anfang an auf Peptide statt Prostaglandine setzt

Wir haben unser Night Serum von Beginn an bewusst ohne Prostaglandine formuliert – nicht als Reaktion auf die aktuelle Debatte, sondern als Grundentscheidung. Stattdessen setzen wir auf einen 4-Peptid-Komplex aus Acetyl Tetrapeptide-3, Oligopeptide-10, Myristoyl Pentapeptide-17 und Biotinoyl Tripeptide-1, ergänzt um Biotin, pflanzliches Kollagen, Panthenol und Pflanzenauszüge aus Ligusterfrucht, Gardenie und Kürbiskern. Auch auf Retinol-Derivate und Parfüm am Lidrand verzichten wir bewusst.

Das Serum ist in Valencia entwickelt sowie dermatologisch und auf Schadstoffe geprüft, vegan und tierversuchsfrei. Wie die vier Peptide im Detail wirken, erklären wir ausführlich in einem eigenen Beitrag.

Häufig gestellte Fragen

Sind Prostaglandine in Wimpernseren in der EU verboten?

Nein, Stand August 2026 nicht. Der SCCS hat mehrere Prostaglandin-Analoga im Juni 2025 als "nicht sicher" eingestuft, die EU-Kommission prüft seitdem ein mögliches Verbot. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Was hat das Verwaltungsgericht Hannover genau entschieden?

Das VG Hannover bestätigte am 13.11.2025 (Az. 15 B 7553/25) ein vorläufiges Verkaufsverbot für ein einzelnes Wimpernserum mit erhöhtem MDN-Gehalt. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, nicht um ein generelles Verbot.

Welche Stoffe gelten aktuell als problematisch?

Der SCCS nennt unter anderem Isopropyl Cloprostenate, Bimatoprost, Dechloro Dihydroxy Difluoro Ethylcloprostenolamide, Methylamido Dihydro Noralfaprostal, Norbimatoprost und Trifluoromethyl Dechloro Ethylprostenolamide.

Enthält LUZMIRA Night Serum Prostaglandine?

Nein. LUZMIRA Night Serum ist bewusst ohne Prostaglandine, Retinol-Derivate und Parfüm am Lidrand formuliert und setzt stattdessen auf einen 4-Peptid-Komplex.

Woran erkenne ich, ob ein Produkt Prostaglandin-Analoga enthält?

Ein Blick auf die INCI-Liste hilft: Bezeichnungen wie Bimatoprost, Isopropyl Cloprostenate oder Methylamido Dihydro Noralfaprostal weisen auf diese Stoffklasse hin.

Jetzt informiert entscheiden

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, muss nicht auf eine endgültige EU-Entscheidung warten. Das LUZMIRA Night Serum (3 ml) ist bewusst ohne Prostaglandine formuliert, aktuell für 39,90 € statt 49,90 € erhältlich, mit 90 Tagen Geld-zurück-Garantie – auch bei bereits angebrochener Flasche, ohne Angabe von Gründen.

Zum Night Serum

Quellen

  • Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), Stellungnahme zu Prostaglandin- und Prostamid-Analoga in Kosmetikprodukten, Juni 2025.
  • Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 13.11.2025, Az. 15 B 7553/25.
  • beck-aktuell.de, Berichterstattung zum Beschluss des VG Hannover, Az. 15 B 7553/25.
  • Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung), Art. 17 Abs. 1 und Anhang II.

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